-Freie Lerntherapietermine ab Herbst 2025-
-Das Wortreich- bietet Lerntherapie für Kinder ab der 2. Klasse an.
Wir unterstützen und beraten Kinder die eine diagnostizierte Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) oder eine Rechenstörung (Dyskalkulie) aufweisen.
Sie kann ebenfalls Kinder unterstützen, bei denen der Verdacht einer solchen Störung vorliegt.
Aktuell sind alle Plätze belegt. Neue Termine vergeben wir ab Frühjahr/Sommer 2025. Sehr gerne können Sie sich bei uns auf die Warteliste setzen lassen.
Um individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes einzugehen, führen wir vor der eigentlichen Therapie, eine umfangreiche lerntherapeutische Diagnostik druch. Im Anschluss wird in einem Beratungsgespräch alles genau mit Ihnen besprochen. So wissen Sie genau den Stand Ihres Kindes, den Ablauf und die Ziele.
Im weiteren Therapieverlauf ist es nötig, regelmäßig eine lerntherapeutische Verlaufsdiagnostik durchzuführen, um die Effektivität der Therapie und die Förderung erneut individuell an Ihr Kind anpassen zu können.
Die Terapie erfolgt immer in Einzelförderung und wird symptomorientiert aufgebaut.
Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Kind die erwünschten Fortschritte beim Lesen und/oder Schreiben und/oder Rechnen erzielen kann.
Für die angewendeten Fördermethoden gibt es, nach derzeitigem Stand der Wissenschaft, Belege zur Effizienz.
Selbstverständlich ist der Erfolg Ihres Kindes ohne zusätzliches häusliches Üben nicht gewährleistet, weshalb Sie mit ausreichend Übungsmaterial für zu Hause versorgt werden.
10 Minuten täglich sind jedoch völlig ausreichend.
Wenn es von Ihnen gewünscht wird, erfolgt nur nach schriftlicher Bestätigung, zusätzlich eine Kontaktaufnahme mit dem Lehrer/ der Lehrerin oder anderen Therapeuten Ihres Kindes.
Hierdurch können Informationen und Wünsche der genannten Personen in die Lerntherapie mit einbezogen werden.
Bei anderen Ärzten, Therapeuten, oder Lehrern unterliegen wir der Schweigepflicht.
Gleiches gilt beim Jugendamt! Selbst bei Familienangehörigen (z.B. Tante/Oma ect.) geben wir keine Auskunft, außer Sie haben dies so schriftlich festgelegt.
Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass Informationen von Ihnen oder Ihrem Kind nach außen gelangen!
Leider übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Lerntherapie nicht, jedoch gibt es Fälle bei denen eine Kostenübernahme durch das Jugendamt erfolgen kann.
Trifft dies nicht zu, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung. Haben Sie Fragen, welche Kosten auf Sie zukommen? Rufen Sie uns einfach an, oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail!